Rattenvorkommen
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Ihr Kot und Urin führt zu Geruchsbelästigung und sie übertragen zudem gefährliche Krankheiten.
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen).
Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.
Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten, sowie wenn der Verursacher ein Dritter ist, wenden Sie sich direkt an das zuständige Ordnungsamt. Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Kontakt Ordnungsamt: 06486 / 9179-201 oder -202 oder über den nebenstehenden Link
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